- INCB
- INCB[englisch aɪensiː'biː], Abkürzung für International Narcotics Control Board [ɪntə'næʃnl nɑːkɔtɪks kən'trəʊl 'bɔːd, englisch], Internationaler Suchtstoffkontrollrat, Spezialorgan der Vereinten Nationen, Sitz: Wien. Hauptaufgabe des INCB, der aus 13 unabhängigen Sachverständigen besteht, die für fünf Jahre vom UN-Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) gewählt werden, ist die Einhaltung der UN-Drogenkonventionen (Konvention über Suchtstoffe von 1961, in Kraft seit 1964; Konvention über psychotrope Substanzen von 1971, in Kraft seit 1976; Konvention gegen den illegalen Handel mit Suchtstoffen und psychotropen Substanzen von 1988, in Kraft seit 1990) durch die Regierung der Mitgliedstaaten. Die Einrichtung des INCB war schon in der »Suchtstoffkonvention« von 1961 vorgesehen; nach einer Entscheidung des ECOSOC von 1966 nahm der INCB im März 1968 seine Arbeit auf.
Universal-Lexikon. 2012.